Klub-Anwartschaften

Nach dem Vorstandsbeschluss vom 26. 11. 05 wurde die Einführung der Klub- Anwartschaften in der Offenen-, Zwischen-, Champions-, Jugend-und Veteranenklasse beschlossen. Erstmalig können diese Klub- Anwartschaften auf der Europasieger-Zuchtschau am 07. Mai 2006 in den verschiedenen Klassen errungen werden. 
 
Vergabebestimmung des Titels Deutscher Champion-Klub (CAC-Klub)
(gültig ab 07. 05. 2006, Einführung durch Vorstandsbeschluss vom 26. 11. 2005) 
Vergabe der Anwartschaften:
In der Offenen-, Zwischen-und Championklasse möglich, getrennt nach Rüden/ Hündinnen (Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die Anwartschaft (CAC-Klub) kann nur analog der Vergabe Anwartschaft CAC- VDH vergeben werden! Für den zweitbesten Rüden/die zweitbeste Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tag der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Champion-Klub (CAC-Klub) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. 
Titel
Der Titel Deutscher Champion-Klub (CAC- Klub) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion-Klub (CAC-Klub) vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein, unabhängig, ob der RZV eine Sonderschau angegliedert hat); des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Champion- Klub (CAC-Klub) war). Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten liegen. Der Titel Deutscher Champion-Klub (CAC-Klub) berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In-und Ausland (Bedingungen siehe Titel). 
Zuerkennung des Titels Deutscher Champion-Klub (CAC-Klub):
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. 
Für die Zuerkennung des Titels müssen der Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: 
  • Fünf Kopien des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel) 
  •  Kopie Ahnentafel
  • Gebühr von 35, 00 Euro 
Im übrigen gelten die VDH-Zuchtschau- und Richterordnung. 
Vergabebestimmung des Titels Deutscher Jugend Champion-Klub (DJC- Klub)
(gültig ab 07. 05. 2006, Einführung durch Vorstandsbeschluss vom 26. 11. 2005)
Vergabe der Anwartschaft:
In der Jugendklasse möglich, getrennt nach Rüden/Hündinnen mit der höchstmöglichen Formwertnote (Mindestalter 9 Monate) . Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die Anwartschaft (DJC-Klub) kann nur analog der Vergabe Anwartschaft Dt. Jg. Ch.-VDH vergeben werden! Für den zweitbesten Rüden/die zweitbeste Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tag der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Jugend Champion-Klub (DJC-Klub) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel: 
Der Titel Deutscher Jugend Champion-Klub (DJC-Klub) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend Champion-Klub (DJC-Klub) vorgeschlagen wurden (davon muss mindestens eine Anwartschaft auf einer Spezialzuchtschau des RZV errungen worden sein), und zwar unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern innerhalb der Altersklasse. 
Zuerkennung der Titels Deutscher Jugend Champion-Klub (DJC-Klub):
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: 
  • Drei Kopien des einheitlichen Richterberichtformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel) 
  • Kopie der Ahnentafel 
  • Gebühr 20, 00 Euro 

    Im übrigen gelten die VDH-Zuchtschau- und Richterordnung.
Vergabebestimmung des Titels Deutscher Veteranen-Champion-Klub (DVC-Klub)
(gültig ab 07.05.2006, Einführung durch Vorstandsbeschluss vom 26.11.2005)
Vergabe der Anwartschaften:
In der Veteranenklasse möglich, getrennt nach Rüden/Hündinnen (Mindestalter 8 Jahre) . Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die Anwartschaft (DVC-Klub) kann nur analog der Vergabe Anwartschaft Dt. Vet. Ch. (VDH) vergeben werden! Für den zweitbesten Rüden/die zweitbeste Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tag der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Veteranen Champion-Klub (DVC-Klub) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften und Titelzuerkennung besteht nicht. 
Titel
Der Titel Deutscher Veteranen Champion-Klub (DVC-Klub) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften auf den Titel Deutscher Veteranen Champion-Klub (DVC-Klub) vorgeschlagen wurden (davon muss mindestens eine Anwartschaft auf einer Spezialzuchtschau des RZV errungen worden sein), und zwar unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkung. 
Zuerkennung des Titels Deutscher Veteranen Champion-Klub (DVC-Klub):
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. 
Für die Zuerkennung des Titels müssen der Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: 
  • Kopien des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel) 
  • Kopie der Ahnentafel
  • Gebühr 20,00 Euro 
Im übrigen gelten die VDH-Zuchtschau- und Richterordnung.