Körungen 2008

 

Körung Datum, Ort
Mitte 02. März 2008 - Büren-Steinhausen (Sonntag!)
Schweiz Frühjahr 8. April 2008- Wangen SZ (Dienstag)
West 24. Mai 2008 - Velbert (Samstag)
Nord 19. Juli 2008 - Harpstedt (Samstag)
Süd 13. September 2008 - Erding (Samstag)
Schweiz Herbst 16. September 2008 - Wangen SZ (Dienstag)

 

Erweiterung des Körbereichs ab 2007
 

Wie es sich an den vergangenen Körungen gezeigt hat, waren die Anmeldungen immer recht zahlreich. Wir sind teilweise an die Grenzen des Machbaren gestoßen und mussten einigen Körteilnehmern leider absagen. Um dies in Zukunft zu vermeiden, aber besonders um die Körungen weiterhin einwandfrei und korrekt durchführen zu können, haben sich der Deutsche und Schweizer Kromfohrländerverein entschlossen, ab 2007 die Körungen in der Schweiz als Alternative anzubieten.
Es ändert sich für Sie als Teilnehmer praktisch nichts. Wie bisher sind die Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen (nicht älter als drei Monate). Neu ist das Köralter. Die Hunde müssen bei der Körung 18 Monate alt sein.
Begründung: Im Schweizer Kromfohrländer-Club wurde das Köralter an der Hauptversammlung 2006 auf 18 Monate heraufgesetzt und gilt für alle zu körenden Hunde.
Die Anmeldung zur Körung ist an den Zuchtobmann der Schweiz zu senden. Die Körgebühren betragen Fr. 80.- und sind auf dem Platz zu bezahlen. Ansonsten verläuft die Körung nach den gleichen Richtlinien wie gewohnt.

Achtung: Schweizer Hunde (Wohnsitz in der Schweiz) können aus rechtlichen Gründen der SKG nicht in Deutschland angekört werden.

In diesem Sinne hoffen wir Ihnen eine Lösung anbieten zu können und wünschen allen eine erfolgreiche Körung und viel Freude mit Ihrem Kromfohrländer in der Zucht oder als Kumpel.

Herzlichst Eure Zuchtleitung
Jörg-Peter Müller
Beat Joos

 

Blutbank - Blutentnahme
 
Aus Erkenntnissen von anderen VDH Vereinen, in Diskussionen bei Genpoolsitzungen und nach Rücksprache mit Frau Dr. Eichelberg (VDH) werden wir eine Blutbank einrichten. Das zusätzlich zu entnehmende Blut wird im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung für anzukörende Hunde vom Tierarzt entnommen und dem Labor Biofocus GmbH, Berghäuser Str. 295 45659 Recklinghausen übersandt.
Ein entsprechendes Formular ist zur Zeit noch beim zuständigen Zuchtwart anzufordern. Dieses muss der Tierarzt mit der entnommenen Blutprobe dem Labor zusenden. Die Versendung der Blutprobe ist vom Tierarzt zu bestätigen.
Die Kosten der Einlagerung für 10 Jahre werden vom Verein übernommen. Das eingelagerte Blut geht in das Eigentum des Vereins über.
Wir haben dieses Verfahren eingeführt, um entsprechendes Genmaterial für spätere wissenschaftliche Untersuchungen über Erbkrankheiten zur Verfügung zu haben. Ferner können mit diesen Blutproben DNA-Analysen bei fragwürdigen Verpaarungen veranlasst werden. Somit wird verhindert, dass uns Mischlinge als reinrassige Kromfohrländer “untergeschummelt” werden.

Bei allen zukünftigen Körungen, erstmals bei der Körung Mitte in Steinhausen (4. März 2007) ist der Nachweis der Bluteinlagerung mit den übrigen Unterlagen beim Körleiter einzureichen. Hundehalter, die einer Entnahme Blutes zur Einlagerung widersprechen, dürfen ihre Hunde nicht zur Körung vorstellen.

Bluteinlagerung:

Zwei Informationsblätter für den Tierarzt und ein Formblatt zur Bluteinlagerung finden Sie hier:

Information für den Tierarzt über Gesundheitsuntersuchung für die Körung und Bluteinlagerung
Information für den Tierarzt für Bluteinlagerung
Formblatt Bluteinlagerung

Diese Maßnahme ist zwingend für alle neu zugelassenen Zuchthunde. Bei bereits zugelassenen Zuchthunden sowie Kromfohrländern, die nicht in der Zucht stehen, können Blutproben jedoch freiwillig entnommen und auf Kosten des Vereins eingelagert werden

Jörg-Peter Müller

 


Einladung:


Bei Körungen sind "Sehleute" herzlich willkommen! Es ist eine gute Gelegenheit für Kromfohrländer-Interessenten die Hunde zu sehen. Außerdem ist es eine sehr gute Gelegenheit, Züchter kennen zu lernen.

 

Vorstellung der Hunde im Ring
Für Hunde-Neulinge:
Bei einer Körung wird geprüft, ob die Hunde (Mindestalter 15 Monate) für die Zucht geeignet sind. Grundlage für die Beurteilung ist der Rassestandard und die Körordnung. Es wird u.a. geprüft, ob der Standard eingehalten ist. Ganz wichtig ist auch ein Wesenstest, bei dem die Hunde in nachgestellten Alltagssituationen beweisen müssen, dass sie dabei nicht aggressiv reagieren. 

Hinweise für die Anmeldung zur Körung


Die Durchführung der Körung ist in der
Körordnung des Vereins niedergelegt.
 
Anmeldung: Spätestens 3 Wochen vorher bei Körleiter/in.
Es werden pro Körtag maximal 20 Hunde zugelassen. Daher setzen Sie sich bitte frühzeitig telefonisch mit dem zuständigen Körleiter in Verbindung, damit er Sie einplanen kann. Bei großer Nachfrage kann bei den Körungen West (Velbert) und Süd (Erding) ein weiterer Körtag eingeplant werden. Bei den Körungen Mitte (Steinhausen) und Nord (Harpstedt) ist das wegen der geplanten Spezialzuchtschauen nicht möglich.
Für die Reihenfolge des Eingangs zählt nur die komplette schriftliche Anmeldung mit dem ausgefüllten Gesundheitsfragebogen, der Zahnkarte, dem Nachweis der Bluteinlagerung, einer Kopie der Ahnentafel und der unterschriebenen Verpflichtungserklärung. Unvollständige schriftliche oder telefonische Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Erst bei Vorliegen der kompletten Unterlagen dürfen die Hunde zur Körung angemeldet werden. Sie werden dann entsprechend ihres Eingangs gelistet.
   
Voraussetzung: Alter des Hundes muss 15 Monate am Tag der Prüfung betragen.
Schweiz: 18 Monate! Nachweis einer Gesundheitsuntersuchung für die Zuchttauglichkeitsprüfung. Die Untersuchung darf am Tage der Körung nicht älter als drei Monate sein.
Ferner sind die Laborberichte der Gesundheitsuntersuchung beizufügen, da die Labore teilweise unterschiedliche Maßeinheiten und Grenzwerte bei den Blutuntersuchungen haben. Lassen Sie sich bitte die Laborberichte vom Tierarzt aushändigen und fügen Sie diese bei. Sie ersparen den Körleitern unnötige Rückfragen
   
Bei der Körung mitzubringen: - Original-Ahnentafel (Die Eigentumsübertragung des Hundes muss auf der letzten Seite der Ahnentafel vermerkt sein)
- Nachweis der Tollwutschutzimpfung
- Bezahlung der Körgebühr (wenn nicht vorab überwiesen)
   
  Die Körunterlagen können als PDF-Datei heruntergeladen werden:
Körunterlagen:
   
Rüdenbesitzer: Hinweise für Rüdenbesitzer


16.03.2008